besonderen Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Internet-Diensten
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BST-SYSTEM Frank Bach nachfolgend BST-SYSTEM genannt, aus bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die BST-SYSTEM nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, ist für sie unverbindlich, auch wenn BST-SYSTEM ihnen nicht schriftlich widerspricht. Spätestens mit Entgegennahme der Auftragsbestätigung einer Lieferung oder Teillieferung von BST-SYSTEM gelten die Bedingungen als angenommen. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Besondere Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, soweit sie von der nachstehenden Regelung abweichen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Preislisten und Prospekte, Anzeigen und Angebote der BST-SYSTEM sind freibleibend hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferlisten. Der Käufer ist 2 Monate an seinen Auftrag gebunden. Ein Auftrag gilt durch die Annahme der Auftragsbestätigung durch den Käufer als bestätigt.
§ 3 Lieferung und Lieferfristen
BST-SYSTEM ist bemüht, angegebene Lieferfristen bzw. Termine einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten – hat BST-SYSTEM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BST-SYSTEM, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist beträgt 6 Wochen und beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung bei BST-SYSTEM. Wenn BST-SYSTEM berechtigt ist vom Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch macht, kann sie für anfallende Kosten eine Schadenersatzzahlung von 20 % des Kaufpreises verlangen, ohne den Schaden im einzelnen zu spezifizieren.
§ 4 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder an andere Personen die von BST-SYSTEM benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragten auf den Kunden über. Soweit auch der Versand ohne Verschulden der BST-SYSTEM verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 5 Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz der BST-SYSTEM und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers; die Ware gilt mit der Übernahme durch den Frachtführer als abgenommen, falls nicht der Besteller beweist, dass in diesem Zeitpunkt Mängel vorhanden waren. Alle Sendungen gehen auf Rechnung des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so beginnt die Zahlungsverpflichtung mit dem Tage der Versandbereitstellung. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungs- sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 6 Beanstandungen und Gewährleistung
Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tage nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Sichtbare Transportschäden, z.B. beschädigte Verpackung, sind seitens des Käufers direkt bei Abnahme vom Lieferanten bestätigen zu lassen und umgehend mitzuteilen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind der BST-SYSTEM unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb o.g. Frist entdeckt werden können, sind der BST-SYSTEM bei Feststellung umgehend mitzuteilen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umgang der BST-SYSTEM Garantieleistung maßgebend. Insoweit tritt die BST-SYSTEM die Herstellergarantie an den Besteller ab. Darüber hinaus übernimmt die BST-SYSTEM keine Haftung. Ebenfalls entfällt eine Gewährleistung ihrerseits, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Lauf. Die Gewährleistung beschränkt sich nach der Wahl der BST-SYSTEM auf den Ersatz oder die Reparaturen des mangelhaften Gegenstandes oder Gerätes, oder aber die Weiterleitung an den Hersteller zu demselben Zweck. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden die mittelbar oder unmittelbar auf die von der BST-SYSTEM gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, dem defekten Teil eine Fehlbeschreibung mit Angabe der Seriennummer sowie eine Kopie des Lieferscheins oder Rechnung beizufügen und das defekte Gerät frei an die BST-SYSTEM zu schicken. Hat der Käufer wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte das erworbene Gerät oder ein erworbenes Teil zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, so hat der Käufer die Kosten für die Überprüfung des Teiles einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.
§ 7 Gewährleistungsausschluss
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig bzw. nicht innerhalb der Garantiezeit gemeldet wird oder aber die defekte Ware trotz Kenntnis des Defekts in Gebrauch genommen oder weiterveräußert wird. Gleiches gilt, wenn der Fehler durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Lagerung oder Behandlung oder durch technische Veränderungen an einem Gerät aufgetreten ist. Verschleißerscheinungen lösen ebenfalls keine Gewährleistung aus. Geöffnete Software kann (sofern kein Defekt erkennbar ist) nicht zurückgenommen werden.
§ 8 Preise und Zahlungen
Die Preise der BST-SYSTEM verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, netto in Euro ohne Mehrwertsteuer ausschließlich Versand und Verpackung. Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung sofort nach Erhalt zahlbar. Gerät der Käufer in Verzug, ist die BST-SYSTEM berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von jeweils 10 % über dem geltenden Diskontsatz zu berechnen, soweit der tatsächliche Schaden nicht höher liegt. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche seitens des Käufers ist nicht zulässig. Wenn in Folge von Umständen, die im Verschulden des Käufers liegen, Geräte bzw. Systeme nicht angeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn die Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüche des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. der Erfüllung sämtlicher Ansprüche von BST-SYSTEM gegenüber dem Besteller das Eigentum von BST-SYSTEM. Der Käufer darf, solange er noch im Verzug ist, die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf die BST-SYSTEM übergeht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen und die BST-SYSTEM unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die BST-SYSTEM berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die BST-SYSTEM liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Käufer.
§ 10 Rücktritt
Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der BST-SYSTEM. Sofern die BST-SYSTEM aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurücktreten muss, können ihr gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollte der Käufer bei einer Rückgängigmachung des Kaufes die Sache selbst beschädigt haben (hierzu gehört insbesondere auch das Versehen des Handbuches mit eigenen Notizen), so ist der Käufer verpflichtet, uns Schadenersatz zu leisten.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunkwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck möglichst erreicht wird. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
§12. Vertragsgegenstand
2.1 | BST-System ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Dieser kommt nur mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch BST-System zustande. |
12.2 | BST-System kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bankbürgschaft einer Deutschen Bank oder Sparkasse abhängig machen. |
12.3 | Soweit BST-System sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Dienste Dritter bedient, kommt es für diese hierdurch nicht zum Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zum Nutzer. Ebenso besteht zwischen den Nutzer der BST-System kein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste von BST-System entsprechendes Vertragsverhältnis. |
§13. Einrichtung von Homepages mit eigener Domain
13.1 | Bei der Einrichtung einer eigenen Homepage kann der vom Nutzer gewünschte Domain-Name nur geschaltet werden, soweit dieser gemäß Auskunft der jeweiligen Domain-Vergabestelle (z.B. DENIC eG. für .de-Domains) verfügbar ist. BST-System übernimmt keine Haftung dafür, dass der Domain-Name frei von Rechten Dritter ist. |
13.2 | BST-System übernimmt die Anmeldung des Nutzers bei der jeweils zuständige Domain-Vergabestelle. Rechte und Pflichten aus dem Domain-Registrierungsvertrag bestehen nur zwischen dem Nutzer und der Vergabestelle. Der Nutzer akzeptiert ausdrücklich die jeweiligen Registrierungsbedingungen, die unter der Homepage der Vergabestelle (z.B. für .de-Domains: www.denic.de) abrufbar sind. Der Nutzer bevollmächtigt BST-System, in seinem Namen alle zur Registrierung erforderlichen Erklärungen gegenüber der Vergabestelle abzugeben und Daten entsprechend dem von Nutzer ausgefüllten Formular an die Vergabestelle mitzuteilen. Der Nutzer nimmt zu Kenntnis, dass die Vergabestelle seine Daten speichert und öffentlich zugänglich macht. Die anfallenden Registrierungskosten sind in der vom Nutzer an BST-System zu zahlenden Registrierungsvergütung bereits enthalten und werden von BST-System an die Vergabestelle abgeführt. Kündigt jedoch BST-System den Vertag mit dem Nutzer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Zahlungsverzugs, so hat dieser das anfallende Registrierungsentgelt unmittelbar an die Vergabestelle zu zahlen. |
13.3 |
Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die dem Domain-Namen zugeordnete elektronische Rufnummer (IP-Adresse) im Falle der Beendigung des Provider-Vertrages mit BST-System an BST-System zurückfällt und vom Nutzer nicht bei einem anderen Provider weiterverwendet werden kann |
§14. Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung
14.1 | Die Vertragslaufzeit beträgt für die Leistungsart der Einwahlverbindungen mindestens ein volles Jahresquartal, für Standleitungsverbindungen mindestens vier volle zusammenhängende Jahresquartale, jeweils mit Inkrafttreten der Leistungsverpflichtung. Bei Produktpaketen (z.B. Pauschalvertrag mit Domain-Beschaffung) gilt die Mindestvertragslaufzeit der Paketkomponente mit der längsten Mindestvertragsdauer. |
14.2 | Verträge sind frühestens zum Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. |
14.3 | Sofern keine Kündigung ausgesprochen wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit |
Siehe Tabelle:
Produkt: | Mindestlaufzeit: | Kündigungsfrist: |
Virtuelle Webserver mit .de-Domain | 12 Monate | 6 Wochen zum Quartalsende |
Virtuelle Webserver mit .com-Domain | 24 Monate | 6 Wochen zum Quartalsende |
.de-Domain | 12 Monate | 6 Wochen zum Vertragsende |
.com-Domain | 24 Monate | 6 Wochen zum Vertragsende |
Serverhousing | 12 Monate | 6 Wochen zum Monatsende |
Andere Dienstleistungen | 3 Monat | 6 Wochen zum Monatsende |
§15. Ergänzende Zahlungsbedingungen und Preise
15.1 | Die Rechnungsstellung für Internet-Dienste erfolgt Quartalsweise im Voraus, jeweils zu Beginn eines Quartals. Eine monatliche Zahlungsweise ist möglich, sofern der Nutzer am Lastschriftverfahren teilnimmt und der Monatsbetrag EUR 1.000,00 überschreitet. Ist die Gebühr für Teile eines Monats zu entrichten, so wird für diesen Zeitraum pro Tag 1/30 eines Monatsentgelts berechnet. Sonstige Entgelte sind nach Leistungserbringung fällig. |
15.2 | Sofern der Nutzer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Rechnungsdatum auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen ist BST-System berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr und Verzugszinsen gem. 5.2 zu erheben. |
15.3 | Leitungs- und Kommunikationskosten (z. B. Telekomgebühren) zwischen dem Anschlusspunkt des Nutzers und dem von BST-System sind vom Nutzer zu tragen. Sofern beim Anschluss auf der BST-System Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminaladapter, spezielle Modembereitstellung) entstehen, werden diese dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt. |
15.4 | Für den Fall eines Zahlungsverzuges von mehr als zwei Monaten und vorausgegangener schriftlicher Mahnung kann BST-System das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Anschluss sperren. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet, die bis zum Kündigungstermin angefallenen monatlichen Entgelte zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten. |
15.5 | BST-System ist berechtigt, die Rechnungsstellung und das Inkasso auf Dritte zu übertragen. |
15.6 | BST-System hält die Verbindungsdaten jeweils für den laufenden und den vorangegangenen Monat zur Verfügung. Einwendungen hinsichtlich der angefallenen Verbindungskosten können deshalb nur innerhalb von vier Wochen ab Abbuchung bzw. ab Rechnungsdatum berücksichtigt werden. Später eingehende Einwendungen sind ausgeschlossen. |
§16. Leistungsverzögerungen und Rücktritt
16.1 | Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BST-System die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telekom usw.) hat BST-System auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn derartige Störungen im Bereich von Lieferanten und Auftragnehmern von BST-System bzw. von diesen beauftragten Dritten entstehen. Derartige Störungen berechtigten BST-System, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Nutzer berechtigt, die monatlichen Festentgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin anteilig zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor: |
a) | Wenn der Nutzer aus Gründen, die nicht durch ihn zu vertreten sind, nicht mehr auf die BST-System Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht nutzen kann. |
b) | Die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. |
16.2 | Eine Rückvergütung von Entgelten bei außerhalb des Verantwortungsbereiches von BST-System liegenden Störungen ist ausgeschlossen. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn BST-System oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfall über mehr als einen Werktag erstreckt. |
§17. Verfügbarkeit der Dienste
17.1 | BST-System bietet seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. BST-System wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten so schnell wie möglich beseitigen. |
17.2 | BST-System unterhält eine Hotline, die telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist Werktags zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Nutzer sind im Vertrag festgelegt. |
§18. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
18.1 | Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste der BST-System sachgerecht zu nutzen Insbesondere ist er verpflichtet: |
a) | BST-System unverzüglich über jede Änderung seiner Anschrift, Buchungskontonummer sowie der Voraussetzungen für die Eingruppierung in die jeweilige Tarifstruktur zu informieren, |
b) | die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von BST-System nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, |
c) | die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz von BST-System erforderlich sein sollten, |
d) | anerkannten Grundsätzen für die Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, |
e) | BST-System erkennbare Schäden unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen, |
f) | Nach Abgabe einer Störungsmeldung BST-System die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Nutzers vorlag, |
g) | dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche nicht auf Jugend gefährdende oder illegale Inhalte zugreifen können. |
18.2 | Verstößt der Nutzer gegen die oben genannten Pflichten, ist BST-System berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
18.3 | Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die BST-System oder von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses beauftragte Dritte durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von BST-System oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Nutzer stellt BST-System von jeglichen Ansprüchen Dritter Seite hinsichtlich der Verwendung von durch den Nutzer gewünschter bzw. zur Verfügung gestellter Domain-Namen, Kennzeichen, Angaben oder sonstiger Unterlagen frei und hat die Kosten einer durch BST-System ggf. für erforderlich gehaltenen Rechtsverteidigung zu übernehmen. |
18.4 | Das Verhältnis der die Internet-Dienste von BST-System nutzenden Nutzer (z.B. Anwendergruppen) untereinander kann im Wege einer Benutzungsordnung geregelt werden. |
$19. Nutzung durch Dritte
19.1 | Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste BST-System insbesondere bei gewerblicher Nutzung durch Dritte ist nur nach ausdrücklich schriftlicher Genehmigung durch BST-System gestattet. |
19.2 | Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Nutzer diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Eine Ablehnung oder Rücknahme der Genehmigungen durch BST-System begründet keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Nutzers. |
19.3 | Der Nutzer hat auch die Entgelte zu bezahlen, die durch die Nutzung der Dienste von BST-System durch Dritte entstanden sind. |
§20. Haftungsbeschränkung
20.1 | BST-System haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge der unter 22.1. beschriebenen Gründe Leistungen unterbleiben bzw. nicht erbracht werden können. Insbesondere haftet BST-System weder für entgangenen Gewinn noch für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Nutzer oder einem Dritten entstehen. |
20.2 | BST-System haftet ferner nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind, oder dafür, dass die Informationsgeber rechtswidrig handeln, in dem sie die jeweiligen Informationen übermitteln. |
20.3 | Sofern eine Haftung nicht bereits durch andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wird, ist diese bei Schäden, die |
a) | durch Inanspruchnahme von BST-System Diensten, |
b) | durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch BST-System, |
c) | durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von BST-System, |
d) | durch das Unterlassen der Überprüfung hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der BST-System, oder |
e) | deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch BST-System nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrundliegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Deutschen Telekom beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen ist die Haftung der BST-System gegenüber dem Nutzer hinsichtlich des nachweislich entstandenen Schaden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Festentgelts beschränkt. |
§21. Vertragsänderungen
BST-System kann die besonderen Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Internet-Diensten sowie seine Leistungsbeschreibung und Preise ändern, indem die Änderungen dem Nutzer einzeln schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Nutzers, so kann er das Vertragsverhältnis zu BST-System binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Tut er dies nicht, wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist wirksam. Die Monatsfrist läuft nur, wenn der Nutzer in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde.